Verfügungen: Vorausdenken und absichern

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verfügungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren zu lassen. Bei Bedarf können beispielsweise Ärzte oder Betreuungsgerichte auf das Register zugreifen und sich über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen informieren.

Weitere Informationen: https://www.vorsorgeregister.de

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen. Sie wird dann wirksam, wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihre notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme zu äußern, weil Sie beispielsweise im Koma liegen.

Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein. Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens in Kenntnis und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung gut zugänglich ist.

Weitere Informationen: www.bmj.de/Patientenverfuegung

Patientenverfügung

01

Für eine Feuerbestattung muss eine Verfügung von Ihnen oder den Angehörigen vorliegen. Haben Sie sich bereits im Vorfeld für eine Feuerbestattung entschieden, dann füllen Sie das notwendige Dokument am besten frühzeitig aus und legen es Ihren Vorsorgeunterlagen bei.

Verfügung Feuerbestattung

02

Eine Vorsorgevollmacht ist für den Fall gedacht, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. In der Verfügung bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigten. Dieser ist dann verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln, beispielsweise bei Bankgeschäften oder der Unterbringung in einem Pflegeheim.

Es ist wichtig, die in einer Vorsorgevollmacht festgelegten Rechte und Pflichten korrekt zu formulieren. Deshalb ist es sinnvoll, sich Rat und Hilfe bei Fachleuten oder entsprechenden Institutionen zu holen.

Weitere Informationen: www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=49

Vorsorgevollmacht

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Mit einem Organspendeausweis dokumentieren Sie für Ihre Angehörigen und Ärzte unmissverständlich, dass Sie der Organspende zustimmen (einzelne Organe können ausgeschlossen werden). Besitzen Sie einen Ausweis, dann tragen Sie ihn möglichst immer bei sich, da er nicht offiziell registriert ist.

Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt worden ist.

Einen Organspendeausweis erhalten Sie bei Ärzten/Apotheken sowie als Download direkt hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de

Organspende

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Das deutsche Erbrecht

Liegt kein wirksames Testament vor, tritt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge gemäß den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ein: Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ (Kinder, Enkel) neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige, die „Erben zweiter Ordnung” (Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen), erbberechtigt.

Das deutsche Erbrecht
Ein Testament aufsetzen

Ein Testament aufsetzen

Sie wünschen sich eine andere Erbverteilung, als sie die gesetzliche Erbfolge vorsieht, oder möchten soziale Projekte begünstigen? Dann sollten Sie rechtzeitig ein Testament verfassen. Ihr Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Zur Sicherheit hinterlegen Sie Ihr Testament am besten beim Gericht oder lassen es vom Notar beurkunden.

Gut zu wissen: Unabhängig von der Erbverteilung gemäß dem Testament steht den Erben erster Ordnung ein gesetzlicher Pflichtteil zu.

Weitere Informationen:
www.bmj.de/Erben_und_Vererben

Bitte beachten Sie:In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Beileidsbekundungen: unser kleiner Ratgeber

Beileidsbekundungen sind für Hinterbliebene tröstlich und ein willkommener Zuspruch. Deshalb ist es bei uns eine gute und wertvolle Tradition, bei Trauerfällen von uns bekannten Menschen unser Beileid auszusprechen. Manchmal fällt es uns jedoch nicht leicht, die richtigen Worte zu finden, wenn wir ein Kondolenzschreiben aufsetzen möchten. Wir geben Ihnen hier ein paar Tipps und Empfehlungen zu Ihrer Orientierung.

Tipps für Ihre Kondolenz:

  • Schreiben Sie zeitnah und von Hand und wählen Sie eine schöne Karte oder hochwertiges Briefpapier aus.
  • Drücken Sie Ihr Mitgefühl und Ihre Anteilnahme aus. Das muss nicht wortreich sein. Oft ist weniger mehr.
  • Teilen Sie persönliche Erinnerungen. Was haben Sie an der verstorbenen Person besonders gemocht und geschätzt?
  • Versuchen Sie, Trost zu spenden, und bieten Sie bei Bedarf Hilfe an.
  • Wenn es gut passt, können Sie Zitate hinzufügen.